Beim Anfertigen der Instrumente entstehen Wartezeiten.
Wenn man schnell eine Trommel benötigt, kann man die in der Rubrik SONDERANGEBOTE verfügbaren Instrumente ausleihen.
Die Kosten dafür richten sich nach dem Verkaufspreis der Trommel und sind nach Dauer der Leihfrist gestaffelt.

Natürlich kann man auch eine Trommel leihen, ohne eine Sonderanfertigung zu bestellen.

Das bietet die Möglichkeit, meine Instrumente auszuprobieren, oder z.B. Reparaturzeiten der eigenen Trommel zu überbrücken.

Der Preis ergibt sich aus dem Zustand des Instrumentes, da ich manchmal auch gebrauchte oder 2.-Wahl-Instrumente zur Verfügung habe.
Nach der Leihzeit hat man die Möglichkeit, das Instrument

– zurückzugeben

– zum Restwert zu kaufen (siehe Tabelle)

– zum Restwert in Zahlung zu geben, wenn man seine Sonderanfertigung abholt

Es besteht kein Anspruch auf ein Leihinstrument – es kann sein, das zeitweilig kein Instrument im Bestand ist, oder dass man nicht die gewünschte Größe/Ausstattung zu jedem Zeitpunkt leihen kann
Zeitraum Leihbetrag Restwert bei Auslösung
(je angefangenem Monat) (in % vom Kaufpreis) (in % vom Kaufpreis)
1.- 3. Monat

(Grundgebühr, auch für kürzere Zeiträume)

15% 90%
4. Monat +8% 80%
5. Monat +8% 75%
6. Monat +8% 70%
7. Monat +8% 65%
8. Monat +8% 60%
Wenn wir den Mietvertrag erstellen, schreibe ich ein konkretes Angebot!
Werden im Leihzeitraum stärkere, über das Maß normaler Abnutzung hinausgehende Beschädigungen verursacht, werden diese wie folgt verrechnet:
– Rückgabe eines Leihinstrumentes: die Beseitigungen der Schäden werden in Rechnung gestellt.
– Inzahlungnahme bei Abholung der Sonderbestellung: der Restwert des Leihinstrumentes verringert sich um den Reparaturbetrag
Eine normale Abnutzung der Felle ist im Leihbetrag inbegriffen.
Gurte und Beckenhalter können mit ausgeliehen werden, Schlegel können nur gekauft, nicht geliehen werden!